Aufgabenwahrnehmung nach SGB II.

Veröffentlicht am 11.07.2007 in Kreistagsfraktion
 

Mit einem konkreten Antrag will die SPD-Kreistagsfraktion Klarheit darüber herbeiführen, wie die Wahrnehmung der Aufgabe nach SGB II im Rhein-Neckar-Kreis weitergeführt werden soll; als Arbeitsgemeinschaft zwischen Sozialamt und Agentur für Arbeit oder wie seither getrennt.

In erster Linie geht es der SPD-Fraktion hierbei um eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten, die in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) deutlich geringer sind, als bei einer getrennten Bearbeitung möglich ist. Dies hat auch eine Expertenanhörung bei der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses des Kreistages eindeutig ergeben, so Fraktionsvorsitzender Helmut Beck (Sinsheim).

Der von dem Brühler Bürgermeister und Kreisrat Dr. Ralf Göck formulierte Antrag sieht vor, dass die Angelegenheit im Rahmen der Oktobersitzung des Kreistages beraten und auch entschieden werden soll. In einem Schreiben an die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen empfiehlt Helmut Beck seinen Kollegen, sich vor Ort bei der ARGE-Mannheim über die dortige Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld II bzw. Wohngeld zu informieren; dies unabhängig davon, ob man für oder gegen eine Arbeitsgemeinschaft ist.

Die SPD wird ihren Antrag in der am 24. Juni stattfindenden Sitzung des Kreistages einbringen, geht hierbei aber davon aus, dass die inhaltliche Beratung erst bei der Herbstsitzung erfolgt.

Im Anhang das Anschreiben der SPD–Fraktion im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises und der Antrag im Wortlaut:

Herrn
Dr. Jürgen Schütz, Landrat
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Postfach 10 46 80
69036 Heidelberg

10. 7. 2007

Umsetzung des SGB II;
hier: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zur Aufgabenwahrnehmung.

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. J. Schütz,

das Ziel der SGB II – Gesetzgebung ist die effektive Bündelung der Arbeitsvermittlung durch eine Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Hilfsbedürftigen soll durch das enge Zusammenwirken von Behörden einerseits und Betroffenen andererseits schnellstmög-
lich geholfen werden.

Dieses wichtige Ziel wird bei einer sog. „Getrennten Aufgabenwahrnehmung“ eindeutig nicht erreicht, weil gerade hier die Kräfte nicht gebündelt sondern erneut getrennt werden. Es ent-
stehen unnötig lange Bearbeitungszeiten durch Doppelstrukturen ( 2 Ansprechpartner, Gang
zu 2 Behörden, unterschiedliche EDV-Systeme). Selbst die Missbrauchs- und Finanzkontrolle ist doppelt organisiert.

Nach Auffassung der SPD-Kreistagfraktion kann eine effektive Aufgabenerledigung eindeutig
besser im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) als durch eine getrennte Wahrnehmung der Aufgaben, wie diese im Rhein-Neckar-Kreis praktiziert wird, erfolgen.

Dieser Auffassung waren ohne Einschränkung auch alle bei der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Kultur vom 26.06.2007 anwesenden Sachverständigen.

Die Zusammenarbeit in einer ARGE bringt mehr Ressourcen für den einzelnen Fall und damit
auch eine höhere Vermittlungsquote. Sie spart darüber hinaus Verwaltungs- u. Personalkosten, weil die Bearbeitung eines Falles aus einer Hand erfolgt. Dies hat auf Nachfrage auch Herr Bönisch, Leiter des Sozialdezernats des Rhein-Neckar-Kreises, in der Sitzung des Verwaltungs- u. Finanzausschusses am 24.04.2007 eingeräumt.

Der Rahmen für die Zusammenarbeit in einer ARGE wird durch einen Vertrag zwischen beiden Behörden geschaffen, in dem Rechte und Pflichten der beiden Beteiligten festgelegt sind. Eine wie auch immer geartete Bevormundung eines Partners durch den anderen bleibt dadurch de-
finitiv ausgeschlossen.

Nach Aussage der Vertreter der ARGE-Mannheim bewirkt der dort geschlossene Vertrag eine erhebliche Sach- u. Personalkostenreduzierung (20 MIO € insgesamt allein für die Jahre 2005 u. 2006).

Das Ziel für den Rhein-Neckar-Kreis muss sein, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften weiter zu
verringern. Dies ist am ehesten durch eine Arbeitsgemeinschaft möglich, in der alle beteiligten Stellen (Schulverwaltung, Jugendamt, Schuldner- u. Drogenberatung) mit der Arbeitsvermitt-
lung eng zusammenarbeiten. Insbesondere kann durch frühzeitiges Zusammenwirken in vielen Fällen ein Abgleiten Jugendlicher in die Hilfsbedürftigkeit bereits im Vorfeld verhindert werden.

In diesem Zusammenhang stellt die SPD-Kreistagsfraktion folgenden

A N T R A G

„Der Rhein-Neckar-Kreis verhandelt mit den Agenturen für Arbeit in Heidelberg und in Mannheim mit dem Ziel der Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft für das gesamte Kreisgebiet.

Der abzuschließende Vertrag orientiert sich an den kommunalfreundlichen Regelungen der ARGE-Mannheim.

Bis zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft nutzt der Rhein-Neckar-Kreis alle gegebenen Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit mit den beiden Agenturen für Arbeit, um dadurch bereits vor der Bildung einer ARGE eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu erreichen.“

Wir werden o.a. Antrag in der Sitzung des Kreistages am 24. d. Ms. unter dem Tagesord-nungspunkt „Haushalt 2008: Eckwerte-Prognose“ einbringen und bitten um Beratung und Beschlussfassung hierüber in der Sitzung des Kreistages am 16. Okt. 2007.

Mit freundlichen Grüßen
SPD-Fraktion im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises

Helmut Beck
Dr. Ralf Göck (Für den Bereich SGB II federführendes Mitglied des Fraktionsvorstandes)

 

Homepage SPD Rhein-Neckar

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