Fakten, Fakten, Fakten: Das Sozialbudget des Bundes 2007

Veröffentlicht am 16.02.2010 in Allgemein
 

Grafik: bpb

Die Bundesregierung gibt mit dem Sozialbudget jährlich einen Überblick über das Leistungsspektrum und die Finanzierung der sozialen Sicherung. Nach dem aktuellen Sozialbudget wurden im Jahr 2007 voraussichtlich insgesamt 706,9 Milliarden Euro für soziale Leistungen ausgegeben. Ohne Verwaltungsausgaben entfielen davon 276,2 Milliarden Euro auf die Bereiche Alter und Hinterbliebene, 241,8 Milliarden Euro auf Krankheit und Invalidität sowie 100,5 Milliarden Euro auf die Bereiche Kinder, Ehegatten und Mutterschaft. Auf Arbeitslosigkeit und sonstiges entfielen 38,3 bzw. 24,4 Milliarden Euro.

Eine Gliederung des Sozialbudgets nach Institutionen zeigt, dass im Jahr 2007 der größte Teil der Leistungen über die Rentenversicherung (32,6 Prozent) und die Krankenversicherung (20,6 Prozent) erbracht wurde. Es folgten die Grundsicherung für Arbeitsuchende (6,1 Prozent), Pensionen des öffentlichen Dienstes (5,0 Prozent) sowie Leistungen im Bereich Kindergeld/Familienleistungsausgleich (5,0 Prozent).

Das leichte Wachstum des Sozialbudgets von 2006 auf 2007 ist das Ergebnis unterschiedlicher Entwicklungen in den einzelnen Sicherungszweigen: In der gesetzlichen Rentenversicherung stiegen die Renten zum 1. Juli 2007 erstmals seit 2003 wieder um 0,54 Prozent. In der Krankenversicherung führten höhere Honorar- und Arzneimittelkosten (auch in Folge der Anhebung der Mehrwertsteuer) zu höheren Leistungen. Auch in den Jahren 2005 und 2006 waren die Leistungen der Krankenversicherung gestiegen, und zwar durch höhere Krankenhausleistungen und gestiegene Arzneimittelkosten. Dagegen sind die Leistungen in der Arbeitslosenversicherung aufgrund der Entwicklung am Arbeitsmarkt deutlich zurückgegangen. Dies gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, wenngleich der Rückgang hier geringer ausfiel.

Zwischen 1995 und 2007 nahm das Sozialbudget um 26,4 Prozent zu. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs im selben Zeitraum mit 31,1 Prozent noch stärker. Insbesondere gegenüber dem Jahr 2006 fiel der Zuwachs des Sozialbudgets (plus 0,7 Prozent) deutlich geringer aus als der des BIP (plus 4,4 Prozent). Das Verhältnis von Sozialleistungen zum BIP – die Sozialleistungsquote – stieg, mit Ausnahme des Jahres 1996, zwischen 1995 und 2003 kontinuierlich von 30,3 auf 32,2 Prozent. Seitdem verringerte sich die Sozialleistungsquote stetig und erreichte 2007 mit 29,2 Prozent das Niveau des Jahres 1992.

Ein Rückgang oder eine Erhöhung der Quote ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einem Rückgang oder einer Steigerung des Versorgungsniveaus. So führen beispielsweise Fortschritte bei der Unfallprävention zu einer Reduzierung der Leistungen im Bereich "Unfallversicherung", ohne dass sich dadurch das Versorgungsniveau verändert. Effizientere Mittelverwendung zum Beispiel im Verwaltungsbereich hat den gleichen Effekt. Andererseits können Zuwächse bei den Gesamtausgaben auch mit einer Absenkung des Leistungsniveaus pro Kopf einhergehen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind für den Rückgang der Sozialleistungsquote seit 2003 zum einen Konsolidierungserfolge und zum anderen das starke Wirtschaftswachstum verantwortlich.

Der Blick auf die Finanzierung des Sozialbudgets zeigt, dass die privaten Haushalte mittlerweile mehr zur Finanzierung der Sozialleistungen beitragen als die Unternehmen. Dies liegt zum einen an der nicht mehr durchgängig paritätischen Beitragsfinanzierung in der Sozialversicherung und zum anderen an dem stetigen Aufbau der privaten Altersvorsorge.

Text: bpb (CC-BY-NC-ND 2.0)

 

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