Keine Straffreiheit mehr gegen hohe Geldzahlungen.

Veröffentlicht am 07.07.2007 in Kreisverband
 

SPD-Kreisverband Rhein-Neckar will Ungleichbehandlung bei Straftaten abschaffen.

Mit Termühlen (MLP) hat sich in jüngster Zeit erneut ein Angeklagter gegen eine hohe Geldleistung einem ordentlichen Gerichtsverfahren entzogen und das mit voller Zustimmung der Justiz. Nach Ackermann (Deutsche Bank), Eser (Mannesmann) und Hartz (VW) fügt sich dieser Fall in ebenso unrühmlicher wie auch unverständlicher Weise ein in die Reihe derer, in denen durch finanzielle Zahlungen eine Verurteilung abgewendet wurde und die damit ebenso wie Termühlen als nicht vorbestraft gelten. Der Normalbürger verliert angesichts dieser juristischen Möglichkeiten den Glauben an den Grundsatz "Vor Gericht sind alle gleich" und mit einem gesunden Rechtsempfinden sind solche Entscheidungen der Justiz ohnehin nicht in Einklang zu bringen. Der Reiche zahlt und gilt weiter als nicht vorbestraft; der Normalbürger wird bei gleichem Vergehen verurteilt, wandert ins Gefängnis, verliert seinen Arbeitsplatz und muss Zeit seines Lebens mit dem Makel leben vorbestraft zu sein.

In diesem Zusammenhang hat der SPD-Kreisvorstand Rhein-Neckar in seiner jüngsten Sitzung eine Initiative von Helmut Beck, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, aufgegriffen und will über die SPD-Bundestagsfraktion sowie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine Änderung des Strafrechts dahingehend erreichen, dass eine solch gravierende Ungleichbehandlung künftig nicht mehr möglich ist.

SPD-Kreisvorsitzender Lars Castellucci (Wiesloch) macht deutlich, dass es hierbei nicht darum geht, grundsätzlich keine Geldstrafen mehr zu akzeptieren sondern darum, dass Geldleistungen zur Abwendung und an Stelle von Verurteilungen per Gesetz als unzulässig untersagt werden.

In Übereinstimmung mit Helmut Beck soll die geplante Initiative nun in einem ersten Schritt in einer Expertenrunde mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) erörtert und anschließend im Rahmen eines Kreisparteitages als Antrag des SPD-Kreisverbandes Rhein-Neckar zur weiteren Behandlung und Umsetzung nach Berlin weitergeleitet werden.

 

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