Es ist Zeit, Familien zu entlasten, Kinderarmut zu begegnen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzutreiben sowie mehr Bildungsgerechtigkeit und gleiche Lebensverhältnisse zu schaffen. Und weil Chancengerechtigkeit kein Alter kennt, muss der Zugang zu guter Bildung künftig bereits ab dem Kindergarten kostenfrei werden und nicht erst ab dem Schulbesuch.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im SPD Ortsverein Wiesenbach unterstützen deshalb aus Überzeugung die Initiative der SPD Baden-Württemberg, mit einem Volksbegehren die Kita-Gebühren flächendeckend abzuschaffen. Schon zu den über 60 Unterschriften für die erfolgreiche Zulassung haben wir hierzu in einen gewichtigen Teil beigetragen.
Die Gebührenfreiheit kommt den Familien direkt zugute und wirkt besser als jede Steuererleichterung!
Seit die SPD im Bund die massive Unterstützung der Länder im Bereich der frühkindlichen Bildung durchgesetzt hat, ist es auch in Baden-Württemberg höchste Zeit, die zusätzlichen Mittel endlich zur Entlastung der Eltern einzusetzen.
Wer in frühkindliche Betreuung investiert und damit auch finanzielle Hürden abbaut, verbessert nicht nur sofort die Situation unzähliger junger Familien, sondern bietet vielen Kindern konkrete Chancen auf ein besseres Leben.
Da sich die Landesregierung verweigert und die Schaffung von Kita-Plätzen, Qualitätsverbesserungen und Gebührenfreiheit seit Jahren gegeneinander ausspielt, sorgen wir jetzt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber selbst entscheiden können. Deshalb werden wir hierzu weiter Unterschriften für dieses Vorhaben sammeln.
Und noch eins!
Wir freuen uns sehr, dass nun mit einzelnen Plakaten für eine Tempo- 30-Regelung geworben wird. Die SPD-Fraktion hatte hierzu bereits im Jahr 2015 einen Antrag in das Gemeinderatsgremium eingebracht, “Tempo-30-Initiative zur Lärmberuhigung“, um eine gesündere Nachtruhe für die Anwohner an unserer Durchgangsstraße zu erreichen. Diese Initiative hatte eine breite Zustimmung bei allen Ratskollegen und dem Bürgermeister gefunden. Leider wurde der Wille des Gemeinderates von der Verkehrssicherungsbehörde im Rhein-Neckar-Kreis abgelehnt.
Nun hat im August des vergangene Jahres jedoch eine baden-württembergische Gemeinde in gleicher Situation ein Urteil beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg (Az.: 10 S 2449/17) erstritten. Aus diesem geht hervor, dass eine Gemeinde seine durch die Ortschaft führende Landesstraße aus Lärmschutzgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h festlegen darf.
Unser Bürgermeister Eric Grabenbauer erklärte in der Februar-Sitzung des Gemeinderates, dass ihm dieses Gerichtsurteil bekannt sei und er werde prüfen, ob dieses Urteil auch für die Gemeinde Wiesenbach angewendet werden kann. Wir werden hierzu am Ball bleiben!