Tarifbindung der Zentren für Psychiatrie erhalten

Veröffentlicht am 08.07.2006 in Landespolitik
 

Ute Vogt: "Es ist nicht hinnehmbar, dass die Beschäftigten kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt werden"

Aufsichtsräte müssen Ausstieg aus Flächentarifvertrag ablehnen

Die SPD-Landtagsfraktion hat die Landesregierung aufgefordert, einen Ausstieg der Zentren für Psychiatrie (ZfP) aus der Tarifgemeinschaft der Länder zu verhindern. "Es ist nicht hinnehmbar, dass die Beschäftigten kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die pauschale Behauptung, der Tarifvertrag würde zu unvertretbaren wirtschaftlichen Mehrbelastungen führen, reicht allein als Begründung für einen so weit reichenden Schritt nicht aus", sagte SPD-Fraktionschefin Ute Vogt an die Adresse der Geschäftsführung der ZfP.

Mit einer parlamentarischen Initiative will die SPD deshalb erreichen, dass die Landesvertreter in den Aufsichtsräten der ZfP verhindern, dass es zu einem kurzfristig wirksamen Austritt aus dem Arbeitgeberverband kommt. Ein Ausstieg aus der Tarifbindung wäre nämlich nur möglich, wenn die Aufsichtsräte zustimmen. In diesen Gremien haben die Vertreter des Landes die Mehrheit.

Ute Vogt: "Die Frage, ob die Bildung einer eigenen Tarifgemeinschaft der Zentren für Psychiatrie und der Abschluss eines ZfP-spezifischen Tarifvertrags sinnvoll ist, kann erst nach einem ausführlichen Dialog mit den Personalvertretungen und den Tarifpartnern entschieden werden." Wer einen solchen Schritt in einem Hau-Ruck-Verfahren durchsetzen wolle, allein um die Anwendung eines nach langen Verhandlungen und wochenlangen Streiks durchgesetzten Tarifvertrags zu verhindern, leiste einer langfristigen Zukunftssicherung der Zentren einen Bärendienst.

Vogt forderte die Landesregierung auf, jetzt rasch ihre Zukunftspläne auf den Tisch zu legen und im Interesse der Beschäftigten für Klarheit zu sorgen. Im Koalitionsvertrag finde sich lediglich die wolkige Ankündigung, die Zentren sollten 'formell' privatisiert werden.

Die Frage eines Ausstiegs aus der TdL und der Abschluss eines ZfP-spezifischen Tarifvertrags kann nach Ansicht Vogts seriös erst dann entschieden werden, wenn klar sei, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen die Zentren künftig arbeiten sollen. Es sei nicht hinnehmbar, den Beschäftigten nun den Tarifvertrag vorzuenthalten und sie zugleich über die künftige Rechtsform im Unklaren zu lassen.

Martin Mendler, Stellv. Pressesprecher

 

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