Expertenanhörung zu Arbeitslosengeld II

Veröffentlicht am 30.06.2007 in Kreistagsfraktion
 

Wie kann man einem Anspruchsberechtigen auf Arbeitslosengeld II bzw. Wohngeld aus der Kreisgemeinde Ilvesheim verständlich machen, dass sein Antrag bis zu 15 Tage Bearbeitungszeit erfordert, während in Mannheim-Seckenheim, das in Sichtweite auf der anderen Neckarseite liegt, derselbe Antrag in maximal 3 Tagen entschieden ist? Diese entscheidende Frage bleibt für die SPD-Kreistagsfraktion auch nach der jüngsten Expertenanhörung im Sozialausschuss des Kreistages völlig unbeantwortet.

Wir wollen nicht in der Vergangenheit kramen; dies führt in der Sache ohnehin nicht weiter, erklärten Fraktionsvorsitzender Helmut Beck (Sinsheim) und Bürgermeister Dr. Ralf Göck (Brühl) übereinstimmend. Wir wollen aber, dass künftig in den Bereichen Änderungen erfolgen, wo dies möglich und auch zwingend geboten ist. Und daher werden wir von unserem Begehren, auch im Rhein-Neckar-Kreis - wie bereits in den Städten Mannheim und Heidelberg seit Beginn mit großem Erfolg praktiziert - die Bearbeitung eines Antrages aus einer Hand, also schlicht und einfach durch eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zwischen Agentur für Arbeit und Sozialamt, keinen Schritt abrücken. Da jedoch offensichtlich sowohl bei Landrat Dr. Jürgen Schütz als auch bei einer Mehrheit des Kreistages dafür derzeit wenig Sympathie vorhanden ist, wird die SPD- Kreistagsfraktion über einen entsprechenden Antrag im Kreistag eine Entscheidung in dieser Angelegenheit herbeiführen. Wir wollen, dass in dieser entscheidenden Frage jedes Mitglied des Kreistages öffentlich Farbe bekennt. Angesichts einer noch nicht ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit von Arbeitsgemeinschaften generell, die für Herbst diesen Jahres zu erwarten ist, wird die SPD ihren Antrag erst zur Sitzung des Kreistages im Oktober einbringen. Fraktionsvorsitzender Beck und Initiator Dr. Göck machen in diesem Kontext deutlich, dass diese wichtige Frage aus Sicht der SPD-Fraktion nicht vorrangig vor dem Hintergrund formaler Zuständigkeiten entschieden werden darf, sondern dass hierbei ausschließlich die bestmögliche Lösung für die Betroffenen im Vordergrund stehen muss; dies ist nach unseren Erkenntnissen eindeutig eine Arbeitsgemeinschaft.

 

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