Urteilsspruch zu antifaschistischen Symbolen ist nicht nachvollziehbar

Veröffentlicht am 02.10.2006 in Bundespolitik
 

Ute Vogt: "Im Kampf gegen Rechtsextremismus muss mehr getan werden".

Mit Bedauern und Verwunderung reagierte die stellvertretende SPD-Parteivorsitzende Ute Vogt auf das Urteil des Stuttgarter Landgerichts im Prozess gegen den antifaschistisch orientierten "Nix Gut Versand". "Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass hier versäumt wurde, ein klares Signal für das Engagement gegen rechtsextremistische Umtriebe zu setzen", so Vogt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Versandhaus in dem Prozess das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zum Beispiel durchgestrichene Hakenkreuze, vorgeworfen.
Das Urteil gebe Anlass, im politischen Kampf gegen Rechtsextremismus nicht nachzulassen, so Vogt. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende forderte Bundesfamilienministerin von der Leyen auf, die Förderung der erfolgreich arbeitenden Initiativen und Projekten gegen Rechtsextremismus langfristig zu sichern. "Wir dürfen die Menschen, die sich oft unter schwierigsten Bedingungen für unsere demokratischen Grundwerte einsetzen, nicht im Stich lassen", so die SPD-Politikerin.
Vogt wies darauf hin, dass sich die SPD in der Großen Koalition zwar damit durchsetzen konnte, dass für dieses zivilgesellschaftliche Engagement auch im nächsten Jahr 19 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dennoch seien viele der aufgebauten Strukturen gegen rechts akut bedroht, da die CDU-Familienministerin die finanzielle Unterstützung aller bisher geförderten Projekte im Kampf gegen rechts zunächst zum 1. Juli 2007 einstellen wolle.
"Es muss auch in Zukunft in den betroffenen Regionen mobile Beratung und einen Opferschutz geben", betonte Vogt. "Im Kampf gegen rechts muss mehr getan werden, nicht weniger."

 

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